Amok aus Eifersucht

Der Fall erregte landesweit Aufsehen.

Schlagzeile zwei Tage nach der Tat.

Der Fall erregte landesweit Aufsehen.

Schlagzeile zwei Tage nach der Tat.

Geseke - Trauerflor weht am 24. Juli 1980 an Streifenwagen in der ganzen Bundesrepublik. In Geseke ist ein 24-jähriger Polizist erschossen worden. Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Schnoor unterbricht seinen Urlaub und fliegt mit dem Hubschrauber aus Holland zur Beerdigung. Der tödliche Vorfall, sagt der Politiker in seiner Trauerrede, „mahnt uns, daran zu denken, dass wir unsere Sicherheit und den inneren Frieden, in dem wir zusammenleben, nicht geschenkt bekommen.“

 

Ein paar Wochen zuvor zeigte der Geseker Albert K. (Name von der Redaktion geändert) einem Nachbarn seine neue Doppelbüchse – nicht ohne Stolz. „Hat 3000 Mark gekostet.“ Die ist fürs Tontaubenschießen, sagt er.

 

Albert K. wäre gern Fliesenleger geworden, lernte aber den Beruf des Tischlers. Dass er den Hammer nach einiger Zeit krankheitsbedingt an den Nagel hängen musste, sollte ihm später zupasskommen. Zumindest in finanzieller Hinsicht. Als selbständiger Handelsvertreter – zuletzt für Kunststofffenster – ist er seit seinen späten Zwanzigern ein gemachter Mann, der monatlich bis zu 10.000 Mark nach Hause bringt. Zum Zeichen seiner Geschäftstüchtigkeit braust er allmorgendlich mit einer schweren Limousine aus Stuttgart davon.

 

Für den 35-Jährigen gibt es noch ein weiteres Statussymbol. Er hat eine viel jüngere Frau geheiratet, mit der er sich schmückt. Schon nach wenigen Jahren fängt es zwischen den beiden allerdings an zu kriseln. K. wurmt es, dass seine Partnerin nicht schwanger wird. Überdies ist sie in seinen Augen eine lausige Hausfrau.

 Zerrüttete Ehe

In dieser Ehe wurde „viel getrunken und viel gestritten“, wird die Ehefrau später vor Gericht sagen. Ihr Mann habe sie oft allein gelassen. Rund vierzigmal sei sie im Laufe der Zeit von ihm verprügelt worden. „Es wurde immer schlimmer. Einmal hat er mich nackend auf die Straße gejagt.“ Tags darauf habe ihr Mann von seinen Attacken angeblich stets nichts mehr gewusst. Wenige Wochen vor der verhängnisvollen Sommernacht des Jahres 1980 „hat er auch mit einer Pistole auf mich geschossen, aber nicht getroffen“.

 

Angesichts der fortschreitenden Entfremdung verwundert es nicht, dass die junge Frau nicht unaufgeschlossen auf Annäherungsversuche anderer Männer reagiert. Am Nachmittag des 20. Juli 1980 begibt sich die 23-Jährige in die Geseker Gaststätte Maas und flirtet dort laut einer Zeugenaussage so ungezügelt, dass der Auserkorene ihr schließlich die Bluse aufknöpft. Als Albert K. zu vorgerückter Stunde in der Kneipe auftaucht, stellt er seine Frau zur Rede: „Jetzt ist aber Schluss!“ Sie hat schon einiges getrunken und lässt sich von Männern Alkohol und Zigaretten ausgeben. K. sagt zu ihr, dass sie nicht rumlaufen solle wie eine Schlampe. Sie hört auf ihn, geht nach Hause und zieht sich um.

 Erinnerungslücken

Zurück in der Kneipe, dreht die Ehefrau den Spieß kurzerhand um: „Wie siehst du eigentlich aus? Wie ein Asozialer!“ Daraufhin verschwindet auch Albert K. kurz nach Hause und zieht sich um. Nach seiner Rückkehr bricht er einen Streit mit jenem Mann vom Zaun, der seiner Frau an die Bluse gegangen war. „Du hast Glück, dass ich meinen neuen Anzug anhabe!“, raunzt er den Verehrer an. 

 

Danach sei ihm der Faden gerissen, sagt K. später aus. „Meine erste Erinnerung ist wieder die, dass ich in der Gaststätte stand und so ein Gewehr in der Hand hatte. Ich war erschreckt durch die Waffe, habe aber keine Erklärung dafür. Dann habe ich das Gewehr wohl irgendwo hingelegt und mit dem Wirt Bier getrunken. Dann habe ich das Gewehr wohl wieder in die Hand genommen, um nach Hause zu gehen. Ich war fast an der Außentür, da hat es hinter mir geknallt. Dann ist restlos Nacht. Das Erste, was ich wieder gehört habe, war das Telefon in meinem Schlafzimmer.“ Das, woran sich der Handlungsvertreter nicht mehr erinnern kann, war ein Blutbad

 

Die Zeitung fasst das Geschehen am übernächsten Tag folgendermaßen zusammen:

„Gegen 5.40 Uhr am Samstagmorgen lief in der Polizeiwache Lippstadt, die nach Dienstschluß auch für Geseke zuständig ist, ein Anruf ein. Danach sollte es vor der Gaststätte Maas in der Störmeder Straße – die seit wenigen Wochen einen neuen Pächter hatte – zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Beteiligten gekommen sein, die sehr lautstark ablief. Daraufhin erschien vor der Gaststätte ein Streifenwagen der Polizei und fand folgende Situation vor: Sechs bis sieben Personen stritten miteinander. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft brachten die Beamten die Ehefrau des Handelsvertreters mit erheblichen Körperverletzungen ins Krankenhaus. Sie war von ihrem Mann nach einer Eifersuchtsszene so heftig an den Kopf geschlagen worden, daß sie schwer blutete. Albert K. hatte zu diesem Zeitpunkt den Ort der Handlung bereits wieder verlassen. Nachdem auch die anderen Beteiligten durch die Beamten beruhigt worden waren, sah die Streifenbesatzung keinen Anlaß zu einem weiteren Einsatz mehr und entfernte sich.

 

6.50 Uhr – Die Lippstädter Wache wird über Notruf 110 erneut alarmiert. Am Telefon Frau Helga R. (25), Wirtin in der Gaststätte Maas: ,K. steht mit einer Pistole vor der Haustür!‘ … Nachdem die Beamten den Schankraum betreten hatten, fielen drei Schüsse. Zwei aus einer Schrotwaffe, Kaliber 12, die K. bei sich trug, und einer aus einer Polizeipistole. Dabei wurde der Polizeiobermeister Heinrich O. aus nächster Nähe tödlich verwundet. Sein Kollege, Obermeister Walter H. (37), erhielt einen Schulterschuß und einen schweren Schock. Bei diesem Schußwechsel wurde K. aus der Polizeiwaffe durch einen Streifschuß am Rücken verletzt.

 

Dann versuchte er zu fliehen. Als ihm der Gastwirt Karl-Georg R. folgen wollte, drehte sich K. um und gab vor dem Haus einen Schuß auf seinen Verfolger ab, der diesen jedoch nicht traf, weil er blitzschnell hinter einer Hausecke Deckung gesucht hatte. Als er Sekunden später um die Ecke schauen wollte, wurde er von einem weiteren Schrotschuß voll in die linke Brustseite getroffen. Er war auf der Stelle tot.

 400 Schuss am Fenster

Etwa zu diesem Zeitpunkt trafen drei weitere Polizeifahrzeuge vor der Gaststätte ein und fanden die geschilderte schreckliche Szene vor. Albert K. hatte sich inzwischen in einem vorderen Zimmer seines Hauses verbarrikadiert und etwa 400 Schuß Munition neben sich am Fenster aufgestapelt. Das Gewehr lag schußbereit auf der Fensterbank.

 

Als sich die beiden ortsunkundigen Polizeibeamten Obermeister Klaus F. (42) von der Polizeistation Lippstadt sowie sein Kollege Ulrich G. (29), vorsichtig dem Hause des Täters näherten, gab K. aus dem Fenster zwei gezielte Schüsse ab. Dabei wurde F. am ganzen Körper und G. im Bereich des Auges durch Schrotkugeln getroffen. Inzwischen hatten 40 Beamte, zum Teil in kugelsicheren Westen, das Gebäude des Amokschützen umstellt. Auch die Nachbarn waren durch das Schießen unsanft aus dem Schlaf geweckt worden. Eine Frau erschien im Morgenmantel erbost im Türrahmen, weil sie glaubte, daß „der Albert auf Kaninchen ballerte“. Erst durch den Warnruf eines Polizisten wurde sie sich der Gefährlichkeit der Situation bewußt. 

 

In der nachfolgenden Stille konnte man aus dem Hause die Stimme des Todesschützen hören, der seiner im selben Haus wohnenden Mutter zurief, sie solle ihm ein Pflaster bringen, er sei verletzt. Zuvor hatte der Täter – so die späteren Ermittlungen – telefonisch einen Bekannten aus Geseke um Hilfe gebeten. Dieser erschien dann kurze Zeit später vor dem Haus, rief Albert K. an und wurde von diesem sofort eingelassen. Der Bekannte konnte beruhigend auf den Schützen einwirken und durchsetzen, daß ein unbewaffneter Polizeibeamter ebenfalls das Haus betreten konnte: Polizeihauptkommissar G. hatte sich mit erhobenen Händen dem Haus genähert. Wenig später ließ er sich widerstandslos abführen.“

(Soweit der Patriot-Bericht vom 21. Juli 1980.)  

 

Der am Rücken verletzte Täter wird ins Krankenhaus gebracht. In einer ersten kurzen Vernehmung äußert er sich nur vage: „Ich handelte im Affekt.“ Den drei schwerverletzten Beamten geht es bald besser. Der per Hubschrauber zu einer Münsteraner Spezialklinik geflogene Obermeister G. wird sich allerdings, so die ärztliche Prognose, mit einer gewissen Beeinträchtigung seines Augenlichts abfinden müssen. Sein Kollege F. wird zeitlebens eine Kugel unter dem Gesichtsnerv behalten. Er lässt sie nicht entfernen, weil sonst eine Gesichtslähmung droht.

 Hilfe für Angehörige

Im Laufe des Wochenendes erhält die Polizei zahllose Anrufe. Was können wir tun? Können wir den Hinterbliebenen vielleicht helfen?, fragen die Leute. Die Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund nimmt den Ball auf und richtet noch am Sonntag ein Spendenkonto ein: „Bürger und Polizeibedienstete sind sich darüber einig, daß eine finanzielle Unterstützung der Hinterbliebenen den Schmerz nicht lindern, die Not aber vielleicht erleichtern kann. Ihnen gehört unsere ganze Anteilnahme.“

 

Nach diversen Zeugenanhörungen gibt die Kripo Dortmund weitere Erkenntnisse bekannt. Offenbar hatte der Gastronom die Waffe des erschossenen Polizisten an sich genommen, bevor er dem Täter folgte. Der Wirt habe sich offenbar zugetraut, K. überwältigen zu können, zumal er fünf Jahre Einzelkämpfer bei der Bundeswehr und somit im Nahkampf ausgebildet gewesen war.

 

Fünf Tage nach der verhängnisvollen Nacht wird der getötete Polizist im Beisein von über zweihundert seiner Kollegen beerdigt. Zu den Trauergästen gehören Vertreter diverser Behörden, vom Stadtdirektor bis zum Regierungspräsidenten. NRW-Innenminister Schnoor würdigt den Getöteten, der erst vor wenigen Tagen zum Polizeiobermeister befördert worden war: „Er musste sein Leben lassen, als er versuchte, einen Gewalttäter zu stellen, um ihn an weiteren Gewalttaten zu hindern.“ Er sei, sagt Schnoor, ebenso wie der Gastwirt, das Opfer eines abscheulichen Verbrechens geworden. „Beide Männer standen für das Recht, für die Verhinderung von Gewalt ein.“

 

Der Gastwirt war bereits am Tag zuvor beerdigt worden. Jürgen Tommke, Redakteur der Geseker Zeitung, merkt in einem Kommentar an, dass sich die geballte Behördenprominenz nur bei der Beisetzung des Polizeibeamten eingefunden habe. „Bleibt für den kritischen Bürger nur festzustellen, daß hier bei der Bewertung von zwei Opfern einer Bluttat offensichtlich mit zweierlei Maß gewertet wird. Was dem toten Polizisten an Ehre erwiesen wurde, hätte aus Geseker Sicht in gleichem Umfang dem erschossenen Gastwirt und seinen Angehörigen zuteilwerden müssen.“ Und: „Wenn man schon dem Gastwirt allein diese Ehrerbietung nicht zukommen lassen wollte, dann hätten sich Persönlichkeiten wie der stellvertretende Bürgermeister und der Stadtdirektor wenigstens für einen gemeinsamen Trauerakt einsetzen sollen. Denn – wie heißt es doch: Im Tode sind wir alle gleich.“

 Staranwalt übernimmt

Zehn Monate danach beginnt der Prozess am Schwurgericht in Paderborn. Der Angeklagte lässt sich vom Münchener Staranwalt Rolf Bossi verteidigen. Zu den geladenen Zeugen gehört ein Stammgast der Kneipe, der am Morgen der Tat mit einem Lkw an der Gaststätte vorbeifuhr. Als er das Gerangel vorm Eingang bemerkte, hielt er an. Die Wirtsfrau sei auf ihn zugestürmt: „Der Albert dreht durch. Hilf mal!“ Unmittelbar darauf sei aber die Polizei aufgetaucht, die Lage schien sich zu beruhigen. „Das Ehepaar blieb draußen, alle anderen gingen rein. Der Wirt gab eine Runde.“

 

Wenig später, so der LKW-Fahrer, sei die Polizei erneut gerufen worden, weil K. seine Frau draußen attackierte. Als die Beamten eintrafen, hatte sich der Ehemann bereits aus dem Staub gemacht. Die Polizisten brachten die verletzte Frau ins Krankenhaus. Im Schankraum der Kneipe befanden sich zu diesem Zeitpunkt noch vier Personen: die Wirtsleute, ein eingeschlafener Zecher und der Lkw- Fahrer. Letzterer berichtete vor Gericht weiter, dass K. plötzlich wieder in der Gaststätte auftauchte – im hellen Safarianzug und mit doppelläufiger Bockflinte „Ich bringe euch alle um und schieß mir selber eine Kugel durch den Kopf“, habe er gerufen. Da sei er schnell in den Nebenraum geflüchtet, so der Fernfahrer: „Ich dachte, jetzt ist alles aus. Ich versteckte mich unter dem Billardtisch. K. kam hinterher und fragte, ob noch jemand drin sei. Er wollte alle abknallen. Ich habe nur seine Beine gesehen. Als er dann gegangen ist, bin auch ich durch die Stahltür geflohen, hinter der Wirtin her. In diesem Augenblick hat K. mich noch gesehen und hätte mich erschießen können. Er tat es nicht. Von draußen habe ich die Polizei kommen sehen und hörte auch Schüsse.“

Vermindert schuldfähig?

Die Kernfrage, die das Gericht zu beantworten versucht, lautet: Inwieweit hat der Täter einsichts- und steuerungsfähig gehandelt? Der als Sachverständiger geladene Professor Paul Bresser erklärt am vorletzten Verhandlungstag, dass die – mittlerweile geschiedene – Ehe des Angeklagten schwer gestört war. Der für seine strengen Befunde bekannte Psychiater weist auf das Ungleichgewicht der beiden Persönlichkeiten hin. So habe die Partnerin noch als junges Mädchen einen zwölf Jahre älteren Mann geheiratet. Eine fatale Rolle habe – so jedenfalls die Einschätzung des Sachverständigen – auch die „leichtsinnige Art“ der Ehefrau gespielt. „Dennoch“, fügt Bresser hinzu, „hat K. bis zuletzt eine Bindung zu ihr gehabt. Sie war ihm nicht gleichgültig. Das habe ich zum Beispiel dem langen Ärger entnommen, den K. in der Tatnacht verspürte. Wut war der Motor seines Tuns.“ Es sei jedenfalls davon auszugehen, dass der Angeklagte derart erregt war, „daß eine verminderte Schuldfähigkeit anzunehmen ist“. Hinzu komme der Alkoholpegel von 2,3 Promille, der „eine erhebliche Beeinträchtigung des Entscheidungsvermögens bedeutet“.

 

Vermindert schuldfähig sei aber keinesfalls mit schuldunfähig gleichzusetzen, stellt der Psychiater am Ende klar. Gemäß seiner Analyse hat sich der Angeklagte zwar wie ein in die Enge getriebener Mensch verhalten, der auf fatale Weise mit der Welt nicht eins war. Dennoch sei er nicht ganz von Sinnen gewesen. Auch von einem Vollrausch könne keine Rede sein, alle seine Schritte seien gesteuert gewesen. „Eine völlige Desorientierung lag nicht vor. Auch in der Endphase hat er Personen erkannt, hat telefoniert, hat Polizisten erkannt – und auch die Situation hat ihn nicht überwältigt. Er hat sogar noch erstaunlich gut reagiert. … Im Übrigen sind krankhafte seelische Störungen, Schwachsinn oder weitere seelische Abartigkeiten nicht erkennbar.“ Der zweite Gutachter Dr. Mühlig ist in einem Punkt anderer Meinung als Professor Bresser, er schließt eine vollrauschbedingte totale Unzurechnungsfähigkeit des Anklagten nicht aus.

 Mord oder Totschlag?

Am Tag danach steht das Urteil an. Staatsanwalt Dietzmann fordert 15 Jahre Gefängnis: Bei den Schüssen gegen die Polizisten O. und H. sowie gegen den Wirt R. habe der Angeklagte eher reagiert als agiert. Deshalb liege hier nur Totschlag beziehungsweise versuchter Totschlag vor. Bei den späteren Schüssen aus der Wohnung auf die anderen Beamten müsse dagegen versuchter Mord angenommen werden.

 

Die Nebenkläger weisen darauf hin, dass der Angeklagte keinerlei Reue zeige und die Zahlung von Schmerzensgeld verweigere. Der erfolgsgewohnte Rolf Bossi kann in diesem Prozess nicht viel ausrichten. Weil sich die beiden Gutachter hinsichtlich des Vorliegens eines Vollrausches nicht einig sind, beantragt der prominente Verteidiger ein drittes Gutachten, was vom Gericht allerdings abgelehnt wird. Das vorletzte Wort hat der Angeklagte: „Ich habe alles gesagt und nichts zurückgehalten. Einen der Polizeibeamten habe ich sogar gekannt und der Wirt war mein Freund. Es tut mir leid.“

 

Am Ende folgt das Gericht der Einschätzung des Gutachters Paul Bresser: Der Täter war zum Tatzeitpunkt vermindert zurechnungsfähig, so dass er nicht wegen Mordes belangt werden kann. Schuldfähig ist er dennoch. Richter Weber: „Es war Totschlag in zwei Fällen und versuchter Totschlag in drei Fällen.“ Er verurteilt Albert K. zu 13 Jahren Gefängnis. -Christoph Motog